Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 55-jährigen Niederländer Anklage zum Amtsgericht Dresden - Schöffengericht - erhoben. Dem Beschuldigten liegt u. a. versuchte Durchfuhr von Kriegswaffen durch das Bundesgebiet und unerlaubte Einfuhr von Schusswaffen und Munition zur Last.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am frühen Nachmittag des 08.06.2021 in der Tschechischen Republik von einem gesondert verfolgten Tschechen Behältnisse übernommen und diese in ein von ihm genutztes Wohnmobil verladen zu haben. In den Behältnissen befanden sich – wie der Beschuldigte wusste – Waffen, Waffenteile und Munition (u. a. 50 Pistolen, 15 Maschinenpistolen, 1.000 Patronen sowie verschiedene Waffenteile und weiteres Zubehör).
Der Beschuldigte sollte diese Gegenstände in die Niederlande verbringen und hierfür von seinem Auftraggeber ein Entgelt von 1.500 Euro erhalten. Der Beschuldigte reiste sodann am 08.06.2021 gegen 19:00 Uhr aus der Republik Polen kommend über den Grenzübergang Jedrzychowice/Ludwigsdorf (BAB 4) nach Deutschland ein, um die Gegenstände in die Niederlande zu verbringen und seinem Auftraggeber zu übergeben.
Da die Polizei zwischenzeitlich von den niederländischen Behörden über den vermuteten Waffentransport informiert worden war, konnte das vom Beschuldigten geführte Wohnmobil bei einer am 08.06.2021 gegen 20:30 Uhr durchgeführten Kontrolle an der Autobahnanschlussstelle Nossen-Nord entdeckt und gestoppt werden. Bei der nachfolgenden kriminaltechnischen Sicherung des Fahrzeugs konnten in mehreren Taschen, Tüten und Pappkartons die oben aufgeführten Waffen, Waffenteile und Munition sichergestellt werden.
Der konkrete Verwendungszweck der Waffen ist nicht bekannt. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Waffen u. a. für den Einsatz im Bereich der organisierten Kriminalität in europäischen Staaten vorgesehen waren.
Der Beschuldigte wurde am 08.06.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 09.06.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist in den Niederlanden bereits erheblich vorbestraft.
Der Beschuldigte hat sich im Wesentlichen geständig eingelassen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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