Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 24-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen Betrugs und Wuchers erhoben. Der Beschuldigte soll Anfang des Jahres 2020 wiederholt eine 79-jährige Frau in ihrer Wohnung in 01069 Dresden aufgesucht haben.
Ihm wird vorgeworfen, die 79-jährige Geschädigte Ende Februar 2020 unter Ausnutzung ihrer altersbedingt fehlenden Geschäftsgewandtheit veranlasst zu haben, einen Kaufvertrag zum Erwerb eines Faksimiles zum Preis von 19.900,00 Euro mit der von dem Beschuldigten vertretenen Gesellschaft abzuschließen. Dabei soll der Beschuldigte der Geschädigten bewusst wahrheitswidrig vorgetäuscht haben, dass es sich um ein entsprechend wertvolles Faksimile handele, obwohl er wusste, dass der Wert tatsächlich nur etwa 100 Euro betrug.
Zu Lasten der so getäuschten Geschädigten wurde daraufhin ein Teilbetrag in Höhe von 9.950,00 Euro von ihrem Konto abgebucht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Einziehung von Wertersatz in Höhe des erlangten Betrages gegen die begünstigte Gesellschaft zugunsten der Geschädigten beantragt.
Der nicht vorbestrafte Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorlagen. Er bestreitet den Tatvorwurf.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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