Insgesamt drei Haftbefehle vollstreckte die Bundespolizei vorgestern am Hauptbahnhof in Leipzig. Gegen Mittag kontrollierten die Beamten einen Mann im Parkhaus Ost. Dabei stellten sie fest, dass der 43-Jährige mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht wurde.
2018 verurteilte ihn das Amtsgericht Chemnitz wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten bzw. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 10 Monaten Haft. Von beiden Freiheitsstrafen waren insgesamt noch 593 Tage offen. Diese verbringt der wohnsitzlose Mann nun in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig.
Im Rahmen eines Schwerpunkt-Fahndungseinsatzes am Nachmittag vollstreckten die Beamten der Gemeinsamen Einsatzgruppe Bahnhof-Zentrum (GEG BaZe) einen weiteren Haftbefehl. Der Mann wurde in einem Lebensmittelgeschäft im Hauptbahnhof Leipzig bei einem Diebstahl beobachtet und auf frischer Tat gestellt. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme stellten die Beamten dann fest, dass der 31-Jährige darüber hinaus per Haftbefehl gesucht wurde.
Im Juli 2020 verurteilte ihn das Amtsgericht Leipzig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen a 50EUR. Davon waren noch 136 Tagessätze offen. Da der Leipziger die 7158,45 Euro Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er ebenfalls in die JVA Leipzig gebracht. Die erneute Strafanzeige wegen Diebstahls führte er mit.
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