Am Dienstag, den 21. September 2021, betrat im Hauptbahnhof Dresden ein 34-jähriger Deutscher einen Einkaufsmarkt. Da er keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) trug, sprach der stellvertretende Marktleiter ihn an und forderte ihn auf, den MNS zu tragen oder die Filiale zu verlassen.
Der 34-Jährige gab an, dass er keinen MNS tragen müsste, da er ein Attest habe. Sein Attest wollte er jedoch höchstens der Polizei vorzeigen, welche dann von Seiten des Geschäfts auch informiert wurde.
Bis zum Eintreffen der Streife, wurde indessen der Filialleiter durch den Deutschen als „Nazi“, „strammer Mittläufer“ und sogar indirekt als „Kinderschänder“ beleidigt. Die Streife stellte im Geschäft den bereits wegen gleich gearteter Delikte bekannten, 34-Jährigen fest.
Die Prüfung des Attestes ergab, dass es sich um ein unrichtiges Gesundheitszeugnis handelt. Der 34-jährige Deutsche muss sich nun erneut für diese Straftat verantworten.
Seit November 2020 ist er bereits mit Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und Straftaten wie das Ausstellen und den Gebrauch von unrichtigen Gesundheitszeugnissen aufgefallen. Nun kommen noch die Straftaten Beleidigung und Hausfriedensbruch, sowie eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, dazu. Aufgrund dieser Häufung der Vorfälle wird auch die Aussprache eines Hausverbotes für den Hauptbahnhof Dresden erwogen.
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