Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat im Rahmen der nach sechsmonatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durchzuführenden Haftprüfung die Fortdauer der Untersuchungshaft für einen weiteren der inhaftierten Verdächtigen des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe in Dresden am 25. November 2019 angeordnet.
Der Senat bestätigt damit auch für diesen, zur Tatzeit zwanzigjährigen Beschuldigten das Vorliegen des dringenden Tatverdachts wegen schweren Bandendiebstahls und Brandstiftung.
Der Senat hat angesichts der hohen Freiheitsstrafe oder, wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte, der hohen Jugendstrafe, die dem heranwachsenden Beschuldigten bei einer Verurteilung droht, den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen. Zudem ist aus Sicht des Senats eine Verdunkelungsgefahr gegeben.
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts der äußerst komplexen Ermittlungen gewahrt.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Die nächste reguläre Haftprüfung hat in 3 Monaten zu erfolgen.
Der Senat hatte mit Beschluss vom 23. Juni 2021 bereits die Haftfortdauer für zwei andere inhaftierten Verdächtige angeordnet (Vgl. Medieninformation Nr. 36/2021 vom 28. Juni 2021: https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2499.htm#article2543).
OLG Dresden, Beschluss vom 02. Juli 2021, Az: 3 Ws 47/21
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