Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 28-jährigen Georgier Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 24 Fällen zur Last.
So soll der Beschuldigte von April 2017 bis Dezember 2019 in 17 Fällen jeweils mindestens drei Kilogramm Crystal zum Preis von 60.000,00 Euro, insgesamt mindestens 51 Kilogramm Crystal zum Preis von über einer Million Euro von einem gesondert verfolgten Beschuldigten angekauft und anschließend gewinnbringend u.a. im Bereich Dresden und Meißen weiterverkauft haben.
Weiterhin soll der Beschuldigte Anfang 2020 20 Kilogramm Marihuana an einen gesondert verfolgten Beschuldigten zum Preis von 94.500,00 Euro verkauft haben. Ferner soll der Beschuldigte im April 2020 in sechs weiteren Fällen insgesamt mindestens weitere acht Kilogramm Crystal an gesondert verfolgte Beschuldigte, aber auch an unbekannte Abnehmer zum Preis von etwa 250.000,00 Euro verkauft haben.
Der Beschuldigte kommunizierte über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters „EncroChat“. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der am 27.01.2021 vollzogen werden konnte (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden, der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 27.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft und hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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