Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 28-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 8 Fällen, davon in einem Fall unter Mitsichführen einer Schusswaffe, und vorsätzlicher unerlaubter Besitz einer Schusswaffe zur Last
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Juli 2020 und Januar 2021 mindestens monatlich, also in sieben Fällen, von einer bislang unbekannten Person jeweils mindestens 400 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf angekauft zu haben.
Dem Beschuldigten liegt weiterhin zur Last, am 25.02.2021 in der Küche seiner Wohnung in der Leipziger Straße in Dresden rund 330 Gramm Marihuana, 3 Gramm Kokaingemisch und 16 LSD-Trips aufbewahrt zu haben, um die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterzuverkaufen. Daneben soll der Beschuldigte in seiner Küche zugriffsbereit eine Schreckschusspistole aufbewahrt haben, um die Betäubungsmittel zu sichern.
Weiterhin soll der Beschuldigte am 25.02.2021 in einem in Coswig-Neusörnewitz abgestellten Seecontainer, über den er den Zugriff hatte, ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine mit Patronenmunition geladene scharfe Pistole ausgeübt haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 26.02.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist bislang nur geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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