Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 44-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 13 Fällen und des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, zwischen Dezember 2020 und März 2021 in 13 Fällen überwiegend im Stadtgebiet von Berlin insgesamt ca. 1,8 Kilogramm Crystal erworben zu haben, um es insbesondere im Stadtgebiet von Meißen gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Bei einer Polizeikontrolle am Nachmittag des 25.03.2021 wurden im Rucksack des Beschuldigten ca. 200 Gramm Crystal gefunden und sichergestellt. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung wurden weitere ca. 21 Gramm Crystal, diverse griffbereite Waffen, u. a. ein Baseballschläger und eine Armbrust, sowie ein niedriger vierstelliger Bargeldbetrag gefunden und sichergestellt.
Weiterhin wurde ein Pkw im Wert von ca. 10.000 Euro zur Durchführung vermögensabschöpfender Maßnahmen sichergestellt (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 29.03.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht. Er ist bereits erheblich vorbestraft und stand zu den Tatzeiten einschlägig unter Bewährung sowie unter Führungsaufsicht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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