Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 59-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden - Strafrichter - wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 30. Juli 2020 gegen 14:20 Uhr mit einem von ihm geführten LKW an der Bundesautobahn Anschlussstelle Wilder Mann das seit mindestens 15 Sekunden geschaltete Rotlicht mit einer Geschwindigkeit von über 60 km/h überfahren zu haben.
Dies soll für den Beschuldigten voraussehbar und vermeidbar zur Folge gehabt haben, dass er im Kreuzungsbereich mit einem entgegenkommenden PKW frontal zusammenstieß. Der 79-jährige Fahrer des PKW erlitt hierdurch schwere Verletzungen. Die in dem PKW mitfahrende 77-jährige Ehefrau erlitt durch den Unfall so schwere Verletzungen, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb.
Der nicht vorbestrafte Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
Keine Kommentare bisher