Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat im Rahmen der nach sechsmonatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durchzuführenden Haftprüfung die Fortdauer der Untersuchungshaft für zwei der inhaftierten Verdächtigen des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe in Dresden am 25. November 2019 angeordnet.
Der Senat bestätigt damit das Vorliegen des dringenden Tatverdachts wegen schweren Bandendiebstahls und Brandstiftung.
Der Senat hat angesichts der bei einer Verurteilung drohenden hohen Freiheitsstrafe den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen. Zudem ist aus Sicht des Senats eine Verdunkelungsgefahr gegeben.
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts der äußerst komplexen Ermittlungen gewahrt.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Die nächste reguläre Haftprüfung hat in 3 Monaten zu erfolgen.
Über die Haftfortdauer für die weiteren inhaftierten Verdächtigen hatte der Senat vorliegend nicht zu entscheiden, weil in Abhängigkeit von der jeweilig verschiedenen Dauer der Untersuchungshaft andere Termine gelten.
OLG Dresden, Beschluss vom 23. Juni 2021, Az: 3 Ws 30/21 und 3 Ws 31/21
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