Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 28-jährigen Beschuldigten mit deutscher und irakischer Staatsbürgerschaft Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen zur Last.
So soll der Beschuldigte u. a. am 02.04.2020 zwei Kilogramm Crystal zum Preis von 60.000,00 Euro, am 17.04.2020 ein Kilogramm Crystal zum Preis von 28.000,00 Euro, am 08.05.2020 mindestens 13 Kilogramm Crystal zum Preis von ca. 120.000 Euro, am 11.05.2020 zehn Kilogramm Crystal zum Preis von 90.000,00 Euro, am 17.05.2020 zehn Kilogramm Crystal zum Preis von 90.000,00 Euro und 20 Kilogramm Marihuana zum Preis von 52.000,00 Euro sowie am 02.06.2020 15 Kilogramm Crystal zum Preis von 135.000,00 Euro von verschiedenen Lieferanten erworben und überwiegend jeweils kurz nach dem Erwerb zu nicht bekannten Preisen an bekannte Abnehmer im Stadtgebiet von Leipzig gewinnbringend weiterveräußert haben.
Der Beschuldigte kommunizierte über verschlüsselte Mobiltelefone des An-bieters „EncroChat“. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 30.12.2020 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der am 27.01.2021 vollzogen werden konnte (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden, der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 27.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Der bereits mehrfach vorbestrafte Beschuldigte befindet sich derzeit in Strafhaft. Die Untersuchungshaft ist als Überhaft notiert.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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