Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 41-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – erhoben. Dem Beschuldigten liegt Diebstahl und Sachbeschädigung zur Last.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem Abend des 14.04.2021 und dem Morgen des 15.04.2021 über die an der Außenwand befindliche Feuerleiter in die Räumlichkeiten einer Firma, die Serviceleistungen für den unbemannten Luftverkehr erbringt, in Dresden – Plauen – eingedrungen zu sein, indem er ein Fenster absichtlich zerschlug.
In den Räumlichkeiten soll der Beschuldigte sechs Drohnen im Wert von 4.000 – 12.000 Euro, einen Feinstaubsensor im Wert von 12.000 Euro sowie weiteres technisches Zubehör für Fluggeräte, insgesamt Gegenstände im Wert von ca. 62.000 Euro entwendet haben. An dem Gebäude entstand ein Sachschaden von ca. 400 Euro.
Bei einer am 24.04.2021 in der Wohnung des Beschuldigten in Leipzig – Reudnitz – durchgeführten Durchsuchung konnte ein erheblicher Teil der entwendeten Gegenstände sichergestellt werden, u.a. vier Drohnen und der Feinstaubsensor.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde am 10.05.2021 in Leipzig durch die Polizei festgenommen und sodann dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser hat zunächst den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Am 01.06.2021 hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden den Haftbefehl gegen den Beschuldigten unter Erteilung strenger Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Beim Amtsgericht Leipzig sind derzeit mehrere Verfahren gegen ihn (auch wegen ähnlicher Delikte) anhängig.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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