Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 35-jährigen Polen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt u.a. versuchte gesundheitsgefährdende schwere Brandstiftung und versuchte gefährliche Körperverletzung zur Last (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 04.03.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 02.03.2021 gegen 14:15 Uhr am Eingang eines Kebab Hauses in der Loschwitzer Straße in Dresden, mittels offener Flamme einen von ihm selbstgebauten Wurfbrandsatz (sogenannter Molotowcocktail) durch die offenstehende Tür in die Verkaufsräume des Lokals geworfen zu haben.
Dem Beschuldigten soll es darauf angekommen sein, die Ausbreitung des Feuers auf wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder wenigstens die längerfristige, brandfolgenbedingte Unbenutzbarkeit der Geschäftsräume zu erreichen. Außerdem soll er darauf abgezielt haben, die von ihm wahrgenommenen Mitarbeiter des Kebab Hauses und zwei Gäste zumindest durch das Einatmen der giftigen Rauchgase zu verletzen.
Entgegen der Erwartung des Beschuldigten zerbrach bzw. explodierte der von ihm zuvor angezündete Wurfbrandsatz jedoch nicht, sodass sich die Flammen nicht weiter ausbreiten konnten. Die aus dem Flaschenhals herausragenden Flammen konnten Mitarbeiter des Kebab Hauses durch den Einsatz von Löschwasser löschen. Es entstand weder ein Sachschaden noch wurden Personen verletzt.
Im Zuge der geführten Ermittlungen konnte das Tatmotiv des Beschuldigten nicht sicher ermittelt werden. Belastbare Anhaltspunkte für eine rassistisch motivierte Tat gibt es nicht.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er ist in Polen erheblich vorbestraft.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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