Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zehn Deutsche (37, 38, 40, 40, 40, 42, 44, 45, 48 und 48 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht – u.a. wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.
Am 21.05.2020 (Feiertag Christi Himmelfahrt) kam es gegen 20:30 Uhr zu einem Polizeieinsatz im Ortsteil Pfaffendorf von Königstein mit zunächst vier Polizeibeamten wegen unangemessen lauten Lärms, lautstark skandierter verfassungsfeindlicher Parolen und lautstarken Abspielens rechtsextremer Musik durch eine etwa 30-köpfige Personengruppe im Rahmen deren geselligen Zusammenseins auf einem Grundstück.
Den zehn Beschuldigten – die zu dieser Personengruppe gehörten – wird u.a. vorgeworfen, gegen 20:30 Uhr dieses Tages den spontanen Entschluss gefasst zu haben, mit Bierkrügen, Holzlatten und einem Metallrohr bewaffnet die vier uniformierten Polizeibeamten gemeinsam körperlich anzugreifen, um deren Einsatz zu vereiteln.
In Ausführung dieses Tatplanes sollen die Beschuldigten mit erhobenen Fäusten und den vorgenannten Gegenständen in den Händen in den unmittelbaren Nahbereich der Beamten herangetreten sein und sie mit Beschimpfungen und Drohungen zum Abzug aufgefordert haben. Ein Polizeibeamter versuchte zunächst noch, die angreifenden Beschuldigten durch Worte zu beschwichtigen, wurde aber durch einen der Beschuldigten mit dem Inhalt eines Bierkruges überschüttet.
Die vier Polizeibeamten zogen sich daher hinter das in der Nähe geparkte Einsatzfahrzeug zurück, wurden aber von den Beschuldigten unmittelbar verfolgt und geschubst. Die Polizeibeamten mussten sich zum Eigenschutz daher auch vom Einsatzfahrzeug bis zur Pfaffendorfer Straße zurückziehen. Die Beschuldigten versuchten, die Polizeibeamten weiter zurückzudrängen. Dabei warf ein Beschuldigter den bereits entleerten Bierkrug auf einen Polizeibeamten, traf ihn aber nicht.
Die Polizeibeamten vermochten die Beschuldigten schließlich nur durch den Einsatz von Pfefferspray von weiteren Übergriffen abzuhalten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass die Beschuldigten mindestens billigend in Kauf nahmen, die vier Polizeibeamten – auch unter Verwendung von Bierkrügen, Zaunlatten und einem Metallrohr – zu verletzen und ihnen Schmerzen zuzufügen. Tatsächlich erlitt ein Polizeibeamter ein Hämatom am linken Oberschenkel.
Der Polizeieinsatz konnte erst gegen 21:15 Uhr erfolgreich abgeschlossen werden, nachdem weitere Polizeikräfte der Bundespolizei zur Unterstützung eingetroffen waren.
Die Beschuldigten befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts drei Anklagen erhoben (zweimal gegen drei und einmal gegen vier Beschuldigte), um dem Amtsgericht Pirna die Durchführung der Hauptverhandlung auch unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen.
Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklagen entscheiden.
Termine zur Hauptverhandlung werden vom Amtsgericht Pirna bestimmt.
Die Ermittlungen gegen die übrigen 20 Teilnehmer dieses Treffens wurden eingestellt, da ihnen eine Tatbeteiligung im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht nachgewiesen werden konnte.
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