Gleich dreimal zeigte am Sonntagabend ein 49-jähriger einen Hitlergruß vor dem Hauptbahnhof in Leipzig und wird damit vom Opfer zum Beschuldigten, denn die Ursprungsmeldung bei der Bundespolizei war eine ganz andere.
Dort hieß es nämlich, dass ein Mann Tierabwehrspray vor dem Hauptbahnhof versprühen sollte. Vor Ort stellten die Bundespolizisten dann auch den 33-jährigen „Versprüher“ sowie vier dadurch leicht verletzte Personen fest.
Nur mittels Auswertung der Videoaufzeichnung gelang es der Bundespolizei, den Tathergang zu rekonstruieren: Demnach zeigte ein 49-jähriger, wohnsitzlose Mann insgesamt drei Mal einen Hitlergruß in Richtung einer Personengruppe. Aus dieser Gruppe heraus, besprühte ihn ein 33-Jähriger mit Tierabwehrspray und griff ihn körperlich an. Drei weitere Personen, darunter zwei Frauen erlitten durch den Einsatz des Tierabwehrspray Augenreizungen.
Eine Atemalkoholmessung ergab bei dem 49-jährigen Deutschen einen Wert von 1,49 Promille, bei dem 33-jährigen Deutschen 2,13 Promille.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen den 49-Jährigen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 33-Jährigen ein.
Gegen den 33-jährigen Freiberger lag zudem ein Sitzungshaftbefehl vor. Bis zur Entscheidung durch das Amtsgericht Freiberg wurde er in den Zentralen Polizeigewahrsam gebracht.
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