Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Georgier (26, 33, und 37 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden - Schöffengericht - wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen erhoben.
Den Beschuldigten liegt zur Last, sich vor dem 15.03.2021 zur bandenmäßigen Begehung einer Mehrzahl von Diebstahlshandlungen zusammengeschlossen zu haben, um sich durch den Weiterverkauf des Diebesguts eine auf Dauer angelegte Einnahmequelle von erheblichem Umfang zu erschließen.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15.03.2021 gegen 11:00 Uhr in einem Supermarkt in Kamenz 13 Schachteln Zigaretten verschiedener Marken im Gesamtwert von 104,00 Euro und am gleichen Tag gegen 12:00 Uhr in einem Supermarkt in Königsbrück 69 Schachteln verschiedener Marken im Gesamtwert von 636,00 Euro entwendet zu haben, um diese ohne zu bezahlen für sich zu behalten. Dabei sollen die Beschuldigten die Zigarettenträger mittels eines mitgebrachten Generalschlüssels für Zigarettenträger der Supermarktkette geöffnet, die sodann entnommenen Zigarettenschachteln in mitgebrachten Taschen oder ihrer Kleidung versteckt und anschließend den Kassenbereich passiert haben.
Die Beschuldigten wurden erst am 16.03.2021 vom Amtsgericht Dresden in einem beschleunigten Verfahren wegen gemeinschaftlichen Diebstahls rechtskräftig zu hohen Geldstrafen verurteilt (der 26-jährige zu 145 Tagessätzen zu je 10,00 Euro, die beiden anderen zu 140 Tagessätzen zu je 10,00 Euro). In diesem Verfahren wurde ihnen vorgeworfen, am 15.03.2021 gegen 16:00 Uhr in einem Supermarkt auf der Antonstraße in Dresden 48 Schachteln Zigaretten im Gesamtwert von 424,00 Euro entwendet zu haben, um diese für sich zu behalten.
Nach der Verurteilung im beschleunigten Verfahren wurden die Beschuldigten von dem vor dem Amtsgericht Dresden als Zeugen vernommenen Ladendetektiv verfolgt. Dieser stellte fest, dass die Beschuldigten, nachdem sie sich zunächst mit der Straßenbahn vom Justizzentrum entfernt hatten, in der Nähe des Bahnhofs Dresden-Neustadt zu einem Pkw gingen. Daraufhin verständigte der Zeuge die Polizei, die den Pkw sofort überprüfte, dabei 93 Zigarettenschachteln fand und diese sowie als Tatmittel den Pkw und die Mobiltelefone der Beschuldigten sicherstellte.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 17.03.2021 Haftbefehl gegen die drei Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 18.03.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Im Zuge der weiter geführten Ermittlungen konnten 82 der 93 sichergestellten Zigarettenschachteln den beiden Diebstahlshandlungen in Kamenz und Königsbrück zugeordnet werden.
Die Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Da die Beschuldigten in Dresden ergriffen wurden, hat die bereits mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft Dresden entschieden, beim Amtsgericht Dresden Anklage zu erheben, um dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen Rechnung zu tragen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zugleich beantragt, den sichergestellten Pkw und die sichergestellten Mobiltelefone der Beschuldigten als Tatmittel einzuziehen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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