Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein 55-jähriger Deutscher am 29.04.2021 durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.
Der Beschuldigte soll in den Nachmittagsstunden des 13.03.2021 an einer Demonstration gegen die durch Bundes- und Landesregierungen verfügten Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf dem Altmarkt in Dresden teilgenommen haben. Die Versammlungsbehörde hatte die Versammlung wegen fehlenden Infektionsschutzes zuvor untersagt.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 13.03.2021 gegen 14:47 Uhr durch eine unbekannte Person bei gleichzeitiger Aufzeichnung mittels einer Smartphone-Kamera über seine Beweggründe der Demonstrationsteilnahme interviewt gelassen zu haben. Im Verlaufe des Interviews soll der Beschuldigte mit seiner rechten Hand auf in wenigen Metern entfernt zusammenstehende Polizeibeamte gewiesen und dazu erregt geäußert haben:
„Ich komme mit einer Waffe und wenn ich zwei umschieß!“
Der Beschuldigte soll dabei gewusst haben, dass das mit ihm aufgezeichnete Interview wenige Minuten später über eine Social-Media-Plattform veröffentlicht und daher von einer unüberschaubaren Anzahl von Personen gesehen werden würde. Dabei soll er mindestens billigend in Kauf genommen haben, dass seine Äußerung von einem großen Teil dieses Publikums als die Ankündigung, zwei Polizeibeamte zu erschießen, verstanden werden würde, und dieses Publikum daher verunsichern und einschüchtern würde.
Der Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen geständig eingelassen.
Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.
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