Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat heute bekannt gegeben, dass es im Hinblick auf die Querdenker- und Anti-Corona-Protestszene einen neuen Phänomenbereich eingerichtet hat: den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“.
Diese Entscheidung des Bundesamtes ist auch für die einzelnen Landesämter verbindlich. Sie bedeutet, dass der Verfassungsschutz künftig Bestrebungen, von denen eine „demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ ausgeht, mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ist daher ab sofort berechtigt, diesen neuen Phänomenbereich in seine tägliche Arbeit einzubeziehen. Damit stehen weitere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um die Querdenker- bzw. Anti-Corona-Protestszene unter verfassungsschutzrechtlichen Aspekten zu bewerten.
Angesichts der Heterogenität dieser Szene wird das LfV Sachsen auch künftig in jedem Einzelfall zu analysieren haben, ob von den Protesten tatsächliche Anhaltspunkte in Bezug auf eine demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung unseres Staates ausgehen. Friedlicher Protest und freie Meinungsäußerungen sind und bleiben auch weiterhin außerhalb des Blickfeldes des Verfassungsschutzes.
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