Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 33-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden - Schöffengericht - u.a. wegen Betrugs in 119 Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen April 2019 und Juli 2019 unter Vortäuschung seiner Lieferfähigkeit und seiner Lieferwilligkeit in 119 Fällen über Internetverkaufsportale unter Verwendung nur kurzfristig bestehender und unter verschiedenen Alias-Namen angelegter Benutzerkonten diverse Waren (insbesondere Videospiele) angeboten zu haben, die zum Sortiment eines Versandhauses gehörten.
Nach Abschluss des Kaufvertrags veranlasste der Beschuldigte die Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf diverse von ihm eingerichtete Konten.
Nach Abschluss des Kaufvertrages soll der Beschuldigte die geschuldeten Waren nicht an die Käufer ausgeliefert haben. Vielmehr legte er unter einem veränderten Vornamen des jeweiligen Käufers bei dem Versandhaus ein Benutzerkonto an, um sich dort als Neukunde auszugeben.
Durch dieses Vorgehen wurde bei dem Versandhaus der falsche Eindruck erweckt, es handele sich in allen Fällen tatsächlich um einen Neukunden, der berechtigt sei, die Neukundenprovision von jeweils zwischen 15,00 und 25,00 Euro geltend zu machen.
Anschließend bestellte der Beschuldigte die Waren bei dem Versandhaus zur Auslieferung an die jeweiligen Käufer. Diese retournierten die empfangene Ware in der Regel sofort, da sie mit dem Versandhaus keinen Vertrag geschlossen hatten und die Lieferung des Versandhauses keiner von ihnen getätigten Bestellung zuordnen konnten.
Der Beschuldigte zahlte in der Regel den Kaufpreis an das Versandhaus unter Abzug des Neukundenrabatts. Den Kaufpreis erhielt der Beschuldigte in der Regel zeitnah vom Versandhaus zurück, nachdem die Käufer die Waren retourniert hatten. Eine Auskehrung des Kaufpreises an die Käufer erfolgte durch den Beschuldigten nicht.
Den Käufern entstand durch die Handlungen des Beschuldigten ein Schaden von ca. 5.000,00 Euro. Dem Versandhaus entstand durch die irrtümliche Verrechnung der Neukundenrabatte an den Beschuldigten ein Schaden von ca. 2.500,00 Euro.
Der Beschuldigte geriet ins Visier der Verfolgungsbehörden, nachdem eine Vielzahl von zunächst einzeln gestellten Anzeigen von den Ermittlern zu einem Sammelverfahren zusammengeführt und anschließend systematische Ermittlungen durchgeführt wurden.
Der nicht vorbestrafte Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorlagen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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