Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Polen (39, 40 und 42 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 42-jährigen Beschuldigten liegt schwerer Bandendiebstahl in 40 Fällen, dem 39-jährigen Beschuldigten liegt schwerer Bandendiebstahl in 20 Fällen und dem 40-jährigen Beschuldigten liegt schwerer Bandendiebstahl in 13 Fällen zur Last.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen August 2018 und Juni 2019 Kraftfahrzeuge verschiedener Marken (u.a. Renault, Nissan, Peugeot und Citroen) u.a. in Bautzen, Berlin, Dresden, Hannover, Hoyerswerda, Niesky und Spremberg entwendet, in die Republik Polen überführt und dort gewinnbringend verwertet zu haben. Dabei sollen die Beschuldigten bandenmäßig organisiert und arbeitsteilig handelnd vorgegangen sein (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen vom 19. Oktober 2020, mit umfangreichem Bildmaterial abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).
Das Ermittlungsverfahren wurde gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen grenzüberschreitend gegen ursprünglich zehn polnische Beschuldigte geführt. Die Ermittlungen gegen sechs Beschuldigte wurden eingestellt, da ihnen eine Tatbeteiligung im Zuge der umfangreichen geführten Ermittlungen nicht nachgewiesen werden konnte.
Gegen einen weiteren 45-jährigen Polen werden die Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls in zehn Fällen in einem gesonderten Verfahren geführt. Der Beschuldigte konnte aufgrund der eingeleiteten internationalen Fahndung erst am 25. März 2021 in Polen festgenommen werden und befindet sich derzeit in Auslieferungshaft. Die Staatsanwaltschaft Dresden beabsichtigt, gegen ihn nach erfolgter Auslieferung zeitnah Anklage zu erheben.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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