Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen zwei Rumänen (34 und 48 Jahre) und eine 41-jährige Deutsche u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in mindestens 47 Fällen.
Den Beschuldigten liegt zur Last, mindestens seit 2019 in mehreren Fällen Welpen, insbesondere Golden Retriever, aber auch Cocker Spaniel und Lagotto Romagnolo, illegal aus Rumänien und anderen osteuropäischen Ländern nach Deutschland verbracht zu haben, um sie hier gewinnbringend zu veräußern. Den Beschuldigten wird dabei vorgeworfen, die Welpen wiederholt zu früh vom Muttertier weggenommen und ungeimpft in das Bundesgebiet eingeführt zu haben.
Anschließend sollen die Beschuldigten die Welpen mit falschen Angaben in Tierpässen überwiegend im Stadtgebiet von Dresden, aber auch in Hamburg und auf der Insel Rügen verkauft haben. Dabei sollen sie häufig bewusst falsche Angaben zur Herkunft der Welpen gemacht haben. Die Welpen sollen von den Beschuldigten für jeweils 1.500,00 Euro bis 2.500,00 Euro verkauft worden sein.
In mindestens drei Fällen sollen die Welpen aufgrund verschwiegener oder nicht erkannter Vorerkrankungen kurz nach dem Verkauf verstorben sein. Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass der angerichtete Gesamtschaden mindestens 100.000,00 Euro beträgt und die Beschuldigten hierdurch einen gehobenen Lebensstil führen wollten.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 11.02.2021 in dem Verfahren die Durchsuchungen einer Ferienwohnung in Laußnitz in Sachsen und einer Wohnung in Altenfähr auf der Insel Rügen angeordnet. Die Durchsuchungen wurden noch am gleichen Tag und am Folgetag realisiert.
Bei der Durchsuchung wurden zwei hochwertige Kraftfahrzeuge, mit denen die Welpen transportiert worden sein sollen, zwei Handys, Geschäftsunterlagen und ca. 10.000,00 Euro Bargeld sichergestellt. Im Zuge der geführten Ermittlungen ist es ferner gelungen, zwei noch nicht verkaufte Welpen aufzuspüren, die sodann durch das Veterinäramt Dresden sichergestellt und zur Durchführung von Untersuchungen und Absolvierung einer Quarantäne zunächst in das Tierheim Dresden verbracht wurden (siehe anliegende Fotos, auf denen einer der beiden sichergestellten Welpen abgebildet ist). Die beiden Welpen sind wohlauf und fühlen sich im Tierheim Dresden wohl.
Gegen die Beschuldigten wurde kein Haftbefehl beantragt, da derzeit keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen soll auch geprüft werden, ob die Beschuldigten noch für weitere, bisher nicht bekannte illegale Verkäufe von Welpen verantwortlich sind.
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