Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Deutschen einen Antrag auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Abend des 26.11.2020 auf einen 60-jährigen Bewohner eines Dresdner Obdachlosenheims mit den Fäusten derart eingeschlagen zu haben, dass dieser lebensgefährliche Verletzungen am Kopf und an der Wirbelsäule erlitt. Der Geschädigte musste im Krankenhaus notoperiert werden und wird aufgrund eines eingetretenen Hirnschadens voraussichtlich dauerhaft erheblich gesundheitlich beeinträchtigt bleiben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet und nicht ausgeschlossen werden kann, dass er bei Begehung der Tat schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 27.11.2020 einen Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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