Am 8. Januar 2021 (heute) berichtete ein Online-Medium über ein Video, in dem ein Diensthund in Ausbildung von Beamten der Polizei mehrfach mit geschlagen wird, da dieser nach einem Biss in die Schutzkleidung auf die Kommandos der Diensthundeführerin nicht mehr reagierte. Die gezeigten Bilder und getroffenen Aussagen der begleitenden Beamten wirken nicht nur auf Hundefreunde verstörend und haben daher Konsequenzen. Die Polizeidirektion Leipzig hat nach Kenntniserlangung zur Aufklärung umfangreiche Prüfmaßnahmen eingeleitet.

Das Video zeigt Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer und wurde im Juli 2020 auf einem Hundetrainingsplatz in Nordsachsen aufgenommen. Am 22. September 2020 ging dieses Video anonym bei der Leitung der Diensthundeschule in Naustadt ein, die dieses an die Polizeidirektion Leipzig weiterleitete. Am Folgetag reagierte Polizeipräsident Torsten Schultze umgehend, untersagte diese Ausbildungsmethode in der Polizeidirektion Leipzig und leitete eine dienstrechtliche Prüfung ein.

Parallel zur internen Prüfung wurden durch die Kriminalpolizeiinspektion Leipzig Ermittlungen aufgenommen und das Verfahren zur Bewertung der strafrechtlichen Relevanz am 6. Oktober 2020 an die Staatsanwaltschaft Leipzig abgegeben. Fünf Beamte waren davon betroffen. Durch die Staatsanwaltschaft wurde am 7. Januar 2021 (gestern) das Verfahren eingestellt, da sie keine strafrechtliche Relevanz im Sinne des Tierschutzgesetzes sah und übergab es an das Landratsamt Nordsachsen zur Prüfung eines Bußgeldverfahrens.

Dem betroffenen Hund geht es gut und er hat zwei Wochen nach diesem Video seine Schutzhundeprüfung mit dem Prädikat „sehr gut“ abgeschlossen. Aktuell ist er als Sprengstoffsuchhund und Schutzhund im Einsatz und lebt in der Familie der Diensthundeführerin.

Diensthunde sind für die Polizei ein wertvolles Einsatzmittel. Sie unterstützen die Beamten in schwierigen und teilweise auch lebensgefährlichen Situationen. Hierbei müssen sie in der Lage sein, auch aggressive und bewaffnete Täter sicher und ohne Furcht zu stellen. Daher müssen insbesondere Schutzhunde im Notfall auch ein gewisses Maß an aggressivem Verhalten zeigen können und in Extremsituationen sicher handeln sowie für die Beamten stets kontrollierbar bleiben. Insofern unterscheiden sie sich deutlich von üblichen Familienhund.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.polizei.sachsen.de/de/77776.htm

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