Die Staatsanwaltschaft Dresden führt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen ein Ermittlungsverfahren gegen einen 22-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Erwerbs einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition. Die Ermittlungen wurden u.a. aufgrund eines Hinweises der Australian Federal Police eingeleitet.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, versucht zu haben, im Darknet eine halbautomatische Kurzwaffe der Marke GLOCK nebst 100 Schuss Munition zum Preis von 1.250,00 EUR zu erwerben. Der Beschuldigte soll am 30. November 2020 vereinbarungsgemäß bereits eine Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 120,00 EUR an den unbekannten Verkäufer geleistet haben. Zu einer Übergabe der bestellten Gegenstände an den Beschuldigten und zu einer weiteren Zahlung des Kaufpreises an den unbekannten Verkäufer ist es nicht gekommen.
Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Dresden Durchsuchungsbeschlüsse für zwei vom Beschuldigten genutzte Wohnobjekte im Landkreis Meißen und in Freiberg erwirkt, die vom Landeskriminalamt Sachsen am 15. Dezember 2020 realisiert wurden.
Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Kommunikationstechnik, Computertechnik, Speichermedien und handschriftliche Unterlagen beschlagnahmt. Die sichergestellten Gegenstände werden ausgewertet.
Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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