Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden gegen vier deutsche Beschuldigte erhoben. Drei Beschuldigten, zwei Männern (28 und 51 Jahre) und einer Frau (31 Jahre), liegt u.a. versuchter Mord und gemeinschaftlicher Mord zur Last. Einer weiteren 51-jährigen Beschuldigten liegt u.a. Beihilfe zum versuchten Mord zur Last.
Den vier Beschuldigten wird vorgeworfen, einen 38-jährigen Geschädigten am 13.06.2020 gegen 19:30 Uhr in Großenhain mit dem Ziel, ihn schwer zu verletzen und später zu töten, in ihre Gewalt gebracht, in einen Pkw gedrängt und gegen seinen Willen unter mehrfachen Schlägen in ein einsames Waldstück bei Priestewitz verbracht zu haben.
Dort soll der Geschädigte gegen 20:30 Uhr aus dem Auto gezerrt und von den beiden Männern mit einem Tischbein gegen den Oberkörper geschlagen und mit den Füßen in die Rippen getreten worden sein. Die Beschuldigten ließen den bereits schwer verletzten Geschädigten am Tatort zurück.
Den beiden Männern und der 31-jährigen Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, in der Folge zwischen dem späten Abend des 13.06.2020 und dem 16.06.2020 noch mehrfach heftige Gewalt gegen den schwer verletzt im Wald liegenden, aber noch lebenden Geschädigten verübt zu haben, um ihn zu töten. Bei diesen Handlungen war die 51-jährige Beschuldigte nicht mehr mit dabei.
Der Geschädigte erlitt aufgrund der von den drei Beschuldigten verübten Gewalt schwerste Verletzungen, u.a. mehrere Knochenbrüche und ein Polytrauma, in deren Folge er wahrscheinlich zwischen dem 15.06.2020 und dem 16.06.2020 verstarb. Der Leichnam des Geschädigten wurde am 19.06.2020 von der Polizei gefunden. Bei dem Geschädigten handelt es sich um den Ehemann der 31-jährigen Beschuldigten. Die Eheleute lebten zur Tatzeit in Trennung.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigten auch aus Habgier handelten, um den Erlös aus einer Sterbegeldversicherung des Geschädigten zu erlangen.
Die Beschuldigten wurden am 19.06.2020 vorläufig festgenommen und befinden sich seit 20.06.2020 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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