Die Staatsanwaltschaft Leipzig übernahm Anfang 2020 von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren, in dem einem 71-jährigen Mann aus dem hiesigen Zuständigkeitsbereich zur Last gelegt worden ist, im März 2019 eine Bundestagsabgeordnete durch einen Kommentar auf einer Social-Media-Plattform beleidigt zu haben.
Der Kommentar des Beschuldigten ist neben den Äußerungen anderer Personen im Rahmen eines Rechtsstreits der Geschädigten mit der Betreiberin der Social-Media-Plattform über die Herausgabe der Daten zu Nutzern, welche sich mutmaßlich der Straftat der Beleidigung gegenüber der Geschädigten schuldig gemacht haben, durch das Kammergericht Berlin im März 2020 als Beleidigung im strafrechtlichen Sinne bewertet worden.
Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde nach Abschluss der Ermittlungen gegen den nicht vorbestraften Beschuldigten bei dem für den Wohnsitz des Beschuldigten zuständigen Amtsgericht beantragt, diesen im Strafbefehlswege der Beleidigung schuldig zu sprechen und den Beschuldigten zu einer Geldstrafe in Höhe eines Monatseinkommens zu verurteilen. Der Strafbefehl wurde durch das Amtsgericht im Oktober 2020 antragsgemäß erlassen. Der Angeklagte hat keinen Einspruch eingelegt. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig.
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