Die Silvesternacht steht seit jeher im besonderen Fokus polizeilicher Arbeit. So verzeichnete die Polizeidirektion Leipzig in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Leipzig im Durchschnitt über 550 Einsätze in den letzten vier Jahreswechseln[1]. Vor allem zahlreiche feiernde Personen, Menschenansammlungen, entsprechender Alkoholkonsum und die unsachgemäße Anwendung von Pyrotechnik erforderten den Einsatz des Streifendienstes sowie der Kriminalpolizei im besonderen Maße und machten die Unterstützung der sächsischen Bereitschaftspolizei erforderlich.
Auch dieses Jahr führt die Polizeidirektion Leipzig mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei und der Bundespolizei einen Einsatz durch und hat dazu den Führungsstab aufgerufen. Aufgrund des Pandemiegeschehens hat sich aber der Schwerpunkt neben der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf die Durchsetzung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung (SächsCoronaSchVO) und insbesondere der Allgemeinverfügung verändert.
Der Leipziger Polizeipräsident Torsten Schultze dazu: „Die Stadt Leipzig hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die wir als Partner der Stadt durchsetzen. Neben den angeforderten Unterstützungskräften bringen wir die Aufrufhundertschaft der Polizeidirektion Leipzig zum Einsatz, sodass der Streifendienst im Stadtgebiet und in den Landkreisen personelle Unterstützung erfährt.
Vor dem Hintergrund der weiterhin sehr hohen Inzidenzzahlen in Sachsen bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die aktuellen Regelungen zu halten und grundsätzlich auf das Abbrennen und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände zu verzichten.“
Vom 31. Dezember 2020, 22:00 Uhr, bis 1. Januar 2021, 6:00 Uhr, ist das Abbrennen und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 wie Kleinfeuerwerk, Raketen, Knaller, Vulkane, Batteriefeuerwerk, Schwärmer, Knallfrösche verboten. Diese Regelung gilt für den gesamten Innenstadtbereich einschließlich Innenstadtring, für den Lindenauer Markt und für das Connewitzer Kreuz.
Im selben Zeitraum gilt zudem ein Ansammlungsverbot im gesamten Stadtgebiet der Stadt Leipzig. Zwischen dem 31. Dezember 2020, 0:00 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 6:00 Uhr, ist es im Stadtgebiet der Stadt Leipzig zudem untersagt, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, welche nicht bis zum heutigen Tag, 12:00 Uhr, schriftlich bei der Versammlungsbehörde angezeigt wurden, zu veranstalten oder daran teilzunehmen.
Die Einsatzkräfte werden im Stadtgebiet und in den Landkreisen präsent sein und festgestellte Verstöße gegen die SächsCoronaSchVO konsequent ahnden. Dies gilt insbesondere an den in der Allgemeinverfügung aufgezählten Örtlichkeiten. Menschenansammlungen im Stadtgebiet von Leipzig sowie das Veranstalten und Teilnehmen an nicht angezeigten Versammlungen in der Stadt sollen frühzeitig vermieden werden.
Die Durchsetzung entsprechender Verbote erfolgt entschlossen. Notwendige Kontrollen werden punktuell und an Schwerpunkten, ausgerichtet an den aktuellen Entwicklungen im Stadtgebiet und Umland, durchgeführt.
Die Aufrufe in verschiedenen sozialen Netzwerken, sich in der Silvesternacht an bestimmten Plätzen zu treffen und den Unmut zu verschiedensten Themen zum Ausdruck zu bringen, sind der Polizei bekannt. Die Erfahrungen der Einsätze in den letzten Monaten in der Polizeidirektion Leipzig sowie die der vorangegangenen Jahreswechsel sind berücksichtigt worden, auch wenn sich die Situation angesichts des Pandemiegeschehens und den damit einhergehenden Regelungen dieses Jahr anderweitig gestaltet.
Zur transparenten Darstellung von polizeilichen Maßnahmen werden Lautsprecherkraftwagen im Einsatz sein. Auch stehen der Einsatzleitung weitere Mittel wie Fahrzeuge zur Ausleuchtung, Wasserwerfer und Hamburger Gitter zur Verfügung.
Die Polizeidirektion Leipzig wird zum Einsatzgeschehen über das Social-Media-Team auf den Kanälen der Polizei Sachsen berichten, insbesondere auf Twitter. Für Medienschaffende ist die Stabsstelle Kommunikation unter der Telefonnummer 0341/ 9664 2627 erreichbar. Der Polizeisprecher kann unter diesem Kontakt angefordert werden.
[1] Anzahl der Einsätze in 24h, 6:00 Uhr bis 6:00 Uhr Folgetag
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