Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Kriminalaußenstelle Meißen ermitteln gegen einen 61-jährigen Deutschen u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in vier Fällen. Der Beschuldigte soll zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt den Entschluss gefasst haben, ein mit einer Wohnimmobile bebautes Grundstück zu erwerben und durch verschiedene Handwerksbetriebe nach seinen Vorstellungen umbauen und einrichten zu lassen.
Dabei war dem Beschuldigten bewusst, dass er weder in der Lage war, den Kaufpreis für eine Wohnimmobilie noch das Entgelt für die zu beauftragenden Handwerkerleistungen zu entrichten. Vielmehr ging es ihm darum, die Wohnimmobile und die weiteren Leistungen unentgeltlich entgegenzunehmen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
In Umsetzung dieses Tatentschlusses meldete sich der Beschuldigte Anfang August 2020 als Interessent auf ein Inserat in einem Internetportal, in dem von einem Dresdner Maklerbüro ein mit einer Villa bebautes Grundstück in der Wilsdruffer Straße in Meißen zum Verkauf angeboten wurde. Wie vom Beschuldigten beabsichtigt, zahlte er den nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags geschuldeten Maklerlohn von ca. 48.000,00 EUR nicht an das Maklerbüro.
Nach der erfolgten Vermittlung durch das Maklerbüro schloss die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten sowohl im eigenen Namen als auch als vom Beschuldigten beauftragte Vertreterin im Namen des Beschuldigten am 6. August 2020 vor einem Notar in Großenhain mit dem Eigentümer des Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über das mit einer Villa bebaute Grundstück zum Preis von 830.000,00 EUR. Dabei wusste der Beschuldigte, dass er die Forderung auch nicht teilweise erfüllen können würde.
Mit Abschluss des Kaufvertrags wurden die Schlüssel für das Grundstück und die sich darauf befindliche Villa an die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten übergeben, sodass diese und der Beschuldigte das Objekt fortan nutzen konnten. In der Folge wurde am 18. August 2020 eine Auflassungsvormerkung für den Beschuldigten und seine damalige Lebensgefährtin eingetragen.
Darüber hinaus soll der Beschuldigte im Juli / August 2020 Elektrikerleistungen im Wert von ca. 8.700,00 EUR und Malerarbeiten im Wert von ca. 14.000,00 EUR für die Sanierung des Kaufobjekts beauftragt haben, die er nach deren ordnungsgemäßer Erbringung entsprechend vorgefasster Absicht nicht bezahlte.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der zwischenzeitlich untergetauchte Beschuldigte konnte am 19. Dezember 2020 in Malchin festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Gegen die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten wurde kein Haftbefehl beantragt, da gegen diese derzeit kein dringender Tatverdacht besteht.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Dresden und Kriminalaußenstelle Meißen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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