Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Syrer (31 und 23 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 31-jährigen Beschuldigten liegt verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und fahrlässige Tötung, dem 23-jährigen Beschuldigten verbotenes Kraftfahrzeugrennen zur Last.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 22.08.2020 gegen 20:40 Uhr entschlossen zu haben, mit ihren Pkw von der Kesselsdorfer Straße Richtung Innenstadt fahrend, ein Kraftfahrzeugrennen durchzuführen, wobei es ihnen darauf ankam, das Rennen durch Erreichen der höchstmöglichen Geschwindigkeit zu gewinnen.
Auf der Budapester Straße in Höhe des LIDL-Parkplatzes gegenüber der Schweitzer Straße erfasste der 31-jährige Beschuldigte mit seinem Pkw mit einer Geschwindigkeit von mindestens 89 km/h einen 6-jährigen syrischen Jungen, der einen über den mittleren Grünstreifen der Straße führenden Trampelpfad genutzt hatte, um nach Hause zu gelangen derart, dass der Junge weggeschleudert wurde und sofort verstarb. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wäre der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen.
Der 31-jährige Beschuldigte wurde am 23.08.2020 festgenommen und befindet sich seit 24.08.2020 in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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