Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen, hat mit Datum vom 30. Oktober 2020 Anklage gegen einen 45jährigen KSK-Soldaten aus Nordsachsen zum Landgericht Leipzig, Große Strafkammer, erhoben.
Ihm wird vorgeworfen, sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz strafbar gemacht zu haben, indem er ohne entsprechende Genehmigung bzw. Erlaubnis Kriegswaffen (1 Sturmgewehr Kalaschnikow AK-47 nebst Munition), Munition nach dem Waffengesetz und explosionsgefährliche Stoffe (u.a. 2 kg Sprengstoff PETN) auf seinem Grundstück bis zur Entdeckung im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen am 13. und 14. Mai 2020 aufbewahrt haben soll.
Die Anklage zum Landgericht Leipzig erfolgte wegen der besonderen Bedeutung der Sache. Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Trotz umfassender Ermittlungsmaßnahmen bleibt die konkrete Tatmotivation im Unklaren. Erkenntnisse zu Beteiligungen von weiteren Bundeswehrangehörigen liegen nicht vor.
Der Angeschuldigte befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft.
30 Jahre deutsch-deutsche Parallelwelt: Höchste Zeit, die betonierten Vorurteile zu demontieren
30 Jahre deutsch-deutsche Parallelwelt: Höchste Zeit, die betonierten Vorurteile zu demontieren
Keine Kommentare bisher