Im Zuge der fortgesetzten Ermittlungen, auch Vernehmungen der beiden Mädchen, kann nunmehr ausgeschlossen werden, dass diese gewaltsam in ein Fahrzeug verbracht und/oder gegen ihren Willen in einem Objekt im Ortsteil Lindenau festgehalten wurden.
Der Straftatverdacht für eine Freiheitsberaubung hat sich folglich nicht bestätigt. Die genauen Umstände zum Aufenthalt in dem Objekt sind noch Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Zumindest kann ausgeschlossen werden, dass dort eine Gefahr für Leiben oder Leben bestand.
Da es sich um laufende Ermittlungen handelt und weil diese zusätzlich mit besonders schutzwürdigen Interessen der beiden Minderjährigen verknüpft sind, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren Angaben gemacht werden.
Keine Kommentare bisher