Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – gegen sechs Justizvollzugsbedienstete erhoben. Den Beschuldigten liegt u.a. gefährliche Körperverletzung im Amt zum Nachteil von Gefangenen zur Last.
Zwei Beschuldigten wird vorgeworfen, einen afghanischen Gefangenen am 12. Juli 2018 in der Justizvollzugsanstalt Dresden zu Boden gebracht und diesem mehrere Faustschläge gegen dessen Oberkörper und Kopf versetzt zu haben, wodurch der Geschädigte Schmerzen erlitt. Einem weiteren Beschuldigten wird vorgeworfen, die Tat beobachtet zu haben und nicht eingeschritten zu sein.
Drei Beschuldigten wird vorgeworfen, einen tunesischen Gefangenen am 18. Juli 2018 in der Justizvollzugsanstalt Dresden zu Boden gebracht, an den Händen gefesselt und mehrfach gegen den Oberkörper getreten und geschlagen zu haben, wodurch der Geschädigte Hämatome im Bereich des Oberkörpers und Schmerzen erlitt.
Einem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen marokkanischen Gefangenen am 13. August 2018 in der Justizvollzugsanstalt Dresden in dessen unter Wasser gesetzten Haftraum so geschubst zu haben, dass dieser ausrutschte und mit dem Kopf gegen den Türrahmen der Toilettentür stieß, wodurch der Geschädigte eine blutende Wunde am Kopf erlitt.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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