Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen einen 31-jährigen Mann Anklage wegen des Tatvorwurfs des Mordes zum Landgericht Leipzig – Schwurgericht – erhoben. Dem Angeschuldigten liegt zur Last, am 08.04.2020 auf einem Waldweg im Leipziger Auwald seine frühere Lebensgefährtin (37) angegriffen und mit einem Schlaggegenstand so schwer am Kopf verletzt zu haben, dass diese am 10.04.2020 ihren Verletzungen erlag.
Aufgrund des mutmaßlichen Tatablaufs und der im Rahmen der Ermittlungen zu Tage getretenen möglichen Hintergründe und Motive für die Tat geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe erfüllt hat.
Der Angeschuldigte hat während der Ermittlungen von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht zu dem gegen ihn erhobenen Tatvorwurf zu äußern.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 09.04.2020 zunächst wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten und dann nach dem Tod seines Opfers wegen des dringenden Tatverdachts des vollendeten Mordes ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Angaben zu weiteren Einzelheiten sind nicht möglich, da damit in unzulässiger Weise der Hauptverhandlung und Beweisaufnahme vorgegriffen würde.
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