Heute Nacht wurde ein Brand an einem Hochspannungsmast zur Versorgung des Stromnetzes der Stadt Torgau festgestellt+++Am 9. August 2020 beschädigte ein 21-Jähriger eine Pollerleuchte auf einem Krankenhausgelände, wodurch ein Sachschaden von 1.000 Euro verursacht wurde.
Störung des öffentlichen Betriebes
Ort: Torgau, Am Stadtpark, Zeit: 18.08.2020, 01:55 Uhr (polizeilich festgestellt)
Heute Nacht wurde ein Brand an einem Hochspannungsmast zur Versorgung des Stromnetzes der Stadt Torgau festgestellt. Dadurch kam es zu einer Beeinträchtigung sowohl der Stadt Torgau als auch der umliegenden Gemeinden. Nach bisherigen Ermittlungen wird von vorsätzlicher Brandstiftung ausgegangen. Verletzt wurde niemand.
Anwohner hatten die Polizei in Kenntnis gesetzt. Bereits gegen 01:15 Uhr kam es zu Beeinträchtigungen der Stromversorgung. Die Höhe des Sachschadens konnte derzeit noch nicht beziffert werden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen Brandstiftung und Störung öffentlicher Betriebe aufgenommen. Die Hintergründe der Tat sind gegenwärtig nicht bekannt.
Zu dieser Straftat sucht die Polizei dringend Zeugen. Wer hat während vor oder zur o. g. Tatzeit Beobachtungen gemacht? Zeugen melden sich bitte beim Polizeirevier Torgau, Husarenpark 21, 04860 Torgau, Tel. (03421) 756 -100.
Strafe folgt auf den Fuß
Ort: Torgau, Christianistraße, Zeit: 09.08.2020, gegen 07:47 Uhr
Am 9. August 2020 beschädigte ein 21-Jähriger (deutsch) eine Pollerleuchte auf einem Krankenhausgelände, wodurch ein Sachschaden von 1.000 Euro verursacht wurde. Auf den Videoaufnahmen konnte der Mann wiedererkannt und zweifelsfrei identifiziert werden. Am Folgetag konnte der bekannte Tatverdächtige durch Polizeikräfte ausfindig gemacht werden.
Da der Mann bereits vorbestraft war, keinen festen Wohnsitz hatte und die Gefahr bestand, dass er sich einem künftigen Verfahren entziehen könne, wurde durch die Staatsanwaltschaft die vorläufige Festnahme erklärt und ein beschleunigtes Verfahren beantragt. Die am 11. August 2020 sattgefundene Richtervorführung endete für den 21-Jährige mit einer Strafe von 95 Tagesätzen à 10 Euro.
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