Am 30. Juni und 1. Juli 2020 fanden im Auftrag der Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) der Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem Ermittlungsverfahren gegen einen 19-jährigen männlichen Beschuldigten aus Chemnitz, der sich in einer Ausbildung zum Erzieher befindet, mehrere Durchsuchungen statt. Die Maßnahmen wurden durch 19 Kräfte der Polizeidirektion Chemnitz umgesetzt.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2019 in mindestens zwei Fällen ein damals einjähriges Kind schwer sexuell missbraucht zu haben. Darüber hinaus soll er kinderpornografische Bilder und Videos des Kindes erstellt und zahlreiche weitere kinderporno-grafische Bilder besessen haben.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen am 30. Juni 2020 in Chemnitz wurden unter anderem drei Telefone, ein Laptop und weitere Beweismittel sichergestellt. Um insbesondere auch die Identität des Missbrauchsopfers aufzuklären, den genauen Tatort zu ermitteln und weiteres Beweismaterial zu sichern, wurden zwei Wohnungen Dritter in Chemnitz und im Landkreis Mittelsachsen durchsucht.
Außerdem fanden Durchsuchungen in den Räumlichkeiten einer Kinderbetreuungseinrichtung in Chemnitz statt. Durch diese Maßnahmen konnte letztlich die Identität des missbrauchten Kindes eindeutig geklärt werden. Der anfängliche Verdacht, dass die Tat in einer Kinderbetreuungseinrichtung begangen worden sein könnte, hat sich bislang nicht bestätigt.
Bei Umsetzung der Durchsuchungsmaßnahmen hat sich herausgestellt, dass der Beschuldigte die auf dem produzierten Bild- und Videomaterial zu sehenden besonderen körperlichen Merkmale besitzt. Deshalb wurde aufgrund des ab diesem Zeitpunkt vorliegenden dringenden Tatverdachts entschieden, den Beschuldigten vorläufig festzunehmen.
Er wurde am 1. Juli 2020 auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dem Haftrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt. Dieser erließ am Nachmittag des 1. Juli 2020 wegen bestehender Fluchtgefahr Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Seitdem befindet sich der Tatverdächtige in Untersuchungshaft.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ist aufgrund von konkreten Hinweisen eines Internetdienstleisters an die gemeinnützige amerikanische Organisation »National Center for Missing and Exploited Children« (NCMEC), welche die Erkenntnisse wiederum an das Bundeskriminalamt weitergeleitet hat, eingeleitet worden. Insbesondere wegen der Eilbedürftigkeit der zu treffenden Maßnahmen und wegen des Internetbezugs hat die Zentralstelle Cybercrime Sachsen die Ermittlungen übernommen.
Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal von Bergisch-Gladbach und den dort ermittelten Spuren zu mindestens 30.000 sog. Pädokriminellen besteht.
Die weiteren Ermittlungen und die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauern an.
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