Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat im Zusammenhang mit Angriffen auf Medienvertreter anlässlich einer Demonstration am 25.01.2020 in Leipzig nunmehr gegen einen 36-jährigen Mann Anklage zum Amtsgericht Leipzig wegen der Tatvorwürfe der Nötigung sowie der vorsätzlichen Körperverletzung und der Sachbeschädigung erhoben.
Am 25.01.2020 fand in Leipzig im Vorfeld der für den 29.01.2020 vorgesehenen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Verbot des Vereins „linksunten.indymedia“, der die Onlineplattform „linksunten.indymedia.org“ betrieben hat, ein angemeldeter Aufzugs unter dem Motto „Wie sind alle linksunten: Pressefreiheit verteidigen, den autoritären Staat angreifen!“ statt. Dem Angeschuldigten liegt zur Last, als Aufzugsteilnehmer Medienvertreter, welche über den Aufzug und das gesamte Versammlungsgeschehen in Bild und Ton berichten wollten, verbal und körperlich angegriffen zu haben, um deren Berichterstattung zu verhindern.
Aus dem Aufzug war es bereits kurz nach Beginn auf der Karl-Liebknecht-Straße zu umfangreichen Vermummungen und der anschließenden Verwendung von Pyrotechnik sowie zu Gewalttätigkeiten gegen Außenstehende, Polizeibeamte und fremde Sachen gekommen. Der Angeschuldigte soll in diesem Zusammenhang zunächst eine Journalistin trotz deren Hinweises, dass es sich doch um eine Demonstration für die Pressefreiheit handele, unter Androhung von Schlägen dazu genötigt haben, keine weiteren Bildaufnahmen mehr mit ihrem Mobiltelefon von dem Aufzug anzufertigen.
Zum anderen soll der Angeschuldigte im weiteren Verlauf einen Kameramann, der im Auftrag eines Fernsehsenders den Aufzug und die Teilnehmer filmte, zur Verhinderung weiterer Filmaufnahmen körperlich angegriffen haben, so dass dieser zu Boden stürzte. Hierdurch wurde der Kameramann nicht unerheblich verletzt. Die von ihm getragene Kamera wurde beschädigt.
Im Rahmen der vorliegenden Anklage wird dem in Leipzig wohnhaften Angeschuldigten zudem weiter zur Last gelegt, sich am 18.10.2019 in Leipzig als Teilnehmer eines politisch links motivierten Demonstrationszuges unter Verstoß gegen das sächsische Versammlungsgesetz vermummt sowie sich im Zusammenhang mit den nachfolgenden polizeilichen Maßnahmen gegen seine Person des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Beleidigung zum Nachteil eines Polizeibeamten schuldig gemacht zu haben.
Der wegen verschiedener Delikte bereits vorbestrafte Angeschuldigte stand zum Zeitpunkt der angeklagten Taten unter laufender Bewährung.
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