Gegen chillen, auch auf einem Dach hat die Bundespolizei Leipzig eigentlich nichts. Allerdings, wenn es sich um ein Gebäude im Bereich der Bahnanlagen handelt und die „Chiller“ sich damit Gefahren aussetzen, dann schon. So auch am Montagvormittag in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofes. Kurz nach acht Uhr erhielten die Bundespolizisten eine Meldung von einem Mitarbeiter der Deutschen Bahn, dass sich rund 20 Personen unberechtigt auf einem Dach auf dem Bahngelände aufhalten.
Nachdem mehrere Streifen von Bundespolizei und Landespolizei Sachsen vor Ort eingetroffen waren, forderten die Beamten die Personen auf, das Dach zu verlassen. Bis auf neun Personen kamen alle der Aufforderung nach. Diese neun Leipziger weigerten sich und wollten, ihren eigenen Angaben nach, weiter chillen. Erst als die Bundespolizisten mit dem Einsatz der Feuerwehr und den daraus entstehenden Kosten für die Personen drohten, verließen sie das Gebäude.
Die Bundespolizei Leipzig hat gegen die neun Personen, im Alter von 21 bis 26 Jahren, Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang wiederholt auf die lebensgefährlichen Folgen eines unerlaubten Aufenthaltes auf Bahnanlagen hin: Die Gefahren, die von herannahenden Zügen und Oberleitungen ausgehen, werden regelmäßig unterschätzt.
Das Betreten von Gleisanlagen an den nicht dafür vorgesehenen Stellen ist lebensgefährlich und für unberechtigte Personen verboten. Züge nähern sich lautlos an und werden je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen.
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