Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen einen 35-jährigen Beschuldigten (mit deutscher und russischer Staatsbürgerschaft) u.a. wegen des Verdachts des Raubes, der Körperverletzung und der Beleidigung. Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 05.06.2020 gegen 16:00 Uhr in der S-Bahn Linie S1 von Heidenau in Richtung Dresden Hauptbahnhof bei einer Fahrscheinkontrolle kurz vor dem Haltepunkt Niedersedlitz eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Zugbegleiter provoziert zu haben.
Der Zugbegleiter wollte über sein Diensthandy telefonisch Unterstützung von der Bundespolizei anfordern. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in diesem Augenblick vom Sitz aufgesprungen zu sein, den Zugbegleiter mit beiden Händen gewürgt und in eine 4-er Sitzgruppe gedrückt zu haben. Der Zugbegleiter wehrte sich, indem er dem Beschuldigten Pfefferspray in das Gesicht sprühte.
Anschließend soll der Beschuldigte dem Zugbegleiter dessen Diensthandy aus der Hand geschlagen und an sich genommen haben, um es für sich zu behalten. Unter dem unmittelbaren Eindruck der Gewaltanwendung leistete der Zugbegleiter, wie vom Beschuldigten beabsichtigt, nunmehr keinen Widerstand mehr.
Dem Beschuldigten liegt weiterhin zur Last, am 13.06.2019 gegen 15:55 Uhr in der S-Bahn Linie S1 von Heidenau in Richtung Dresden Hauptbahnhof bei einer Fahrscheinkontrolle kurz vor dem Haltepunkt Heidenau-Süd eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Zugbegleiter provoziert zu haben. Da der Beschuldigte keinen Fahrschein vorweisen konnte, forderte der Zugbegleiter ihn zum Verlassen des Zuges auf. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Zugbegleiter während des Aussteigens in das Gesicht gespuckt zu haben, um seine Missachtung ihm gegenüber zum Ausdruck zu bringen.
Nach dem Beschuldigten wurde unmittelbar nach der Tat vom 05.06.2020 in der Presse mit einem Zeugenaufruf gefahndet, der zunächst nicht den gewünschten Erfolg brachte. Der Beschuldigte konnte letztendlich durch die Analyse der Überwachungsvideos identifiziert werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte konnte sodann am 14.07.2020 im Rahmen eines Einsatzes des Landeskriminalamtes Sachsen festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die zeitgleich durchgeführte Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten führte zum Auffinden der bei der Tat vom 05.06.2020 getragenen Kleidung sowie des entwendeten Handys.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Sachsen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Donnerstag, der 16. Juli 2020: Mit dem „Fahrradgate“ in die Sommerpause
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