Die Polizeidirektion Leipzig bilanzierte im Zusammenhang mit einem „Corona-Bezug“ weiterhin eine gleichbleibende Anzahl von Einsätzen. So wurden in den letzten 24 Stunden erneut knapp 50 Einsätze verzeichnet. Dabei handelte es sich bei der Vielzahl der gemeldeten bzw. durch die Beamten selbst festgestellten Sachverhalte nach wie vor um Ansammlungen von mehreren Personen an den unterschiedlichsten Orten.
So wurde die Polizei in der Nacht in den Leipziger Stadtteil Heiterblick zu einem ruhestörenden Lärm gerufen. Dort wurden in einer Wohnung außer dem Mieter noch weitere sechs Personen bei einer „Party“ angetroffen. Diese wurde durch die Beamten umgehend beendet, die Personalien festgestellt und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet.
Ein weiterer Hinweisgeber teilte der Polizei mit, dass sich in einem Kleingartenverein im Leipziger Stadtteil Leipzig-Schönefeld seit Tagen mehrere Personen aufhalten und grillen würden. Die Beamten fanden das Pächtergrundstück, kontrollierten acht Personen und beendeten nach Anzeigenerstattung das Zusammensein.
In Mügeln wurden am gestrigen Abend fünf Personen nach einem Hinweis aus der Bevölkerung in einem Dönerimbiss angetroffen, welche gemeinsam Bier konsumierten. Offenbar hatte der Eigentümer zum Umtrunk geladen. Der Imbiss wurde geschlossen und die notwendigen Anzeigen aufgenommen.
In einem Einkaufsmarkt in Delitzsch verstießen zwei junge Männer gegen die Allgemeinverfügung, indem sie sich einen Einkaufswagen „teilten“. Dabei schob der Eine, während der Andere im Wagen saß. Die Bitte des Marktleiters, sich jeweils einen Wagen zu nehmen, ignorierten sie. Auch ein Verweis aus dem Supermarkt blieb erfolglos, so dass dem Marktleiter nichts anderes übrig blieb, als die Polizei hinzuzurufen. Bei der Klärung des Sachverhaltes wurde noch bekannt, dass die Beiden den Mindestabstand gegenüber dem Verkaufspersonal nicht eingehalten hatten. Beide Männer wurden des Marktes verwiesen und sie mussten hungrig und ohne Hygieneartikel nach Hause gehen.
Ein Supermarkt in Borna hatte auf Grund der bestehenden Situation Schutzmaßnahmen für die Kunden getroffen. Eine dieser Schutzmaßnahmen beinhaltete, dass Kunden den Markt nur noch mit einem frisch desinfizierten Einkaufkorb bzw. Wagen betreten dürfen. Eine männliche Person, die schon ein Hausverbot für diesen Einkaufsmarkt hatte, hielt sich nicht an diese Maßnahme. Er betrat den Markt ohne Einkaufswagen und schubste am Eingang einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes einfach zur Seite. Dabei wurde der Mitarbeiter leicht verletzt.
Die eintreffenden Polizeibeamten stellten den Mann im Markt. Dieser erwies sich als äußert renitent und leistete Widerstand. Neben seinem erfolglosen Einkauf erhielt er eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, wegen Hausfriedensbruch und wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Coronavirus: „Wohnumfeld“ als 5-Kilometer-Regel? „Nicht praktikabel“ laut Polizei Leipzig
Coronavirus: „Wohnumfeld” als 5-Kilometer-Regel? „Nicht praktikabel“ laut Polizei Leipzig
Keine Kommentare bisher