Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 43-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – wegen Betrugs in 23 Fällen erhoben. Dem Beschuldigten liegt zur Last, als Franchisenehmer und freier Handelsvertreter der Dresdner Niederlassung einer Berliner Goldhandelsgesellschaft seinen Kunden zwischen März 2015 und Januar 2019 in mindestens 23 Fällen vorgespiegelt zu haben, er oder die von ihm vertretene Gesellschaft werde seinen Kunden gegen eine von diesen vorab zu erbringende Bargeldzahlung Gold in jeweils unterschiedlicher Menge verschaffen.
Tatsächlich hatte der Beschuldigte in keinem der Fälle vor, den Kunden das vorab bezahlte Gold zu verschaffen. Zudem setzte der Beschuldigte die Goldhandelsgesellschaft über die von ihm in ihrem Namen getätigten Geschäfte nicht in Kenntnis und kehrte vereinnahmte Geldbeträge nicht an diese aus.
So getäuscht gingen die Geschädigten in mindestens 23 Fällen in Vorleistung, zahlten an den Beschuldigten Beträge in Höhe von 5.000,00 bis 50.000,00 EUR und erhielten das versprochene Gold in der Folge bis heute nicht. Es entstand ein Gesamtschaden von fast 500.000,00 EUR.
Der Beschuldigte wurde am 22.05.2019 vorläufig festgenommen und befand sich bis 18.06.2019 in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde am 18.06.2019 aufgehoben.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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