Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Leipzig hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig am 02.02.2020 wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten Vergewaltigung in zwei Fällen einen Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Mann erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Dem in Leipzig wohnhaften deutschen Staatsangehörigen liegt zur Last, in den frühen Morgenstunden des 02.02.2020 versucht zu haben, innerhalb eines Zeitraums von einer halben Stunde im Leipziger Westen auf offener Straße nacheinander an verschiedenen Tatorten zwei Frauen mit Gewalt und gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr zu zwingen.
Dieses gelang in beiden Fällen nicht, da beide Frauen sich losreißen und dem Beschuldigten entkommen konnten bzw. diesen durch lautes Schreien dazu brachten, die weitere Tatausführung abzubrechen. Beide Frauen blieben unverletzt.
Der Beschuldigte konnte aufgrund der durch die angegriffenen Frauen abgegebenen Täterbeschreibung noch in Tatortnähe durch die Polizei vorläufig festgenommen werden.
Der Beschuldigte ist einschlägig wegen des Tatvorwurfs der Vergewaltigung sowie unter anderem auch der schweren räuberischen Erpressung vorbestraft. Durch das Landgericht Leipzig ist er wegen dieser bereits länger zurückliegenden Taten in einer Entscheidung zu zwei mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Nach Verbüßung von 2/3 der Freiheitsstrafen wurde er durch Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig Mitte 2019 aus der Strafhaft entlassen und der Strafrest unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Der erlassene Haftbefehl stützt sich somit nicht nur auf den Haftgrund der Flucht- sondern auch auf den der Wiederholungsgefahr.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an. Auskünfte zu weiteren Einzelheiten sind daher derzeit nicht möglich.
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