Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 32-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen versuchten schweren Raubes in drei Fällen, schweren räuberischen Diebstahls, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Nachmittag des 16.07.2019 in den Stadtteilen Dresden-Löbtau und Dresden-Friedrichstadt von drei Personen unter Verwendung einer ungeladenen Schreckschusspistole versucht zu haben, die Herausgabe der Fahrzeugschlüssel für deren PKW zu erzwingen. Dies gelang dem Beschuldigten nicht, da die Geschädigten flüchten konnten, die Forderung des Beschuldigten ignorierten oder hilfsbereite Dritte hinzukamen.
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, sich im Anschluss in die Räume einer Physiotherapiepraxis in Dresden-Löbtau begeben zu haben und den dort abgelegten Rucksack einer Patientin, in dem sich Autoschlüssel, Geldbörse und Wohnungsschlüssel befanden, entwendet zu haben, um diese Gegenstände für sich zu behalten. Noch bevor der Beschuldigte die Praxis verlassen konnte, traf er auf die Geschädigte und verhinderte durch Vorzeigen seiner ungeladenen Schreckschusspistole, dass diese ihren Rucksack wiedererlangen konnte.
Dem Beschuldigten wird ferner vorgeworfen, mit den entwendeten Auto-schlüsseln am 16.07.2019 gegen 17:00 Uhr den PKW der Geschädigten entwendet zu haben, um ihn für sich zu behalten. Mit dem entwendeten PKW fuhr der Beschuldigte sodann ohne Fahrerlaubnis auf einen PKW auf, der aufgrund eines Staus auf der Flügelwegbrücke halten musste, und verursachte hierdurch einen Schaden von ca. 1.500,00 Euro.
Der Beschuldigte fuhr anschließend sofort weiter in Richtung Micktener Straße, ohne dem Geschädigten die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Auf der Micktener Straße parkten zu dieser Zeit beidseitig Autos, mit der Folge, dass diese nur einspurig befahrbar war. Unter grober Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt startete der Beschuldigte auf der Micktener Straße äußerst riskante Fahr- und Überholmanöver.
Dabei touchierte er fünf PKW und verursachte hierdurch Schäden in Höhe von ca. 3.450,00 Euro, 3.500,00 Euro, 2.500,00 Euro, 4.000,00 Euro sowie 20.000,00 Euro. Anschließend entfernte sich der Beschuldigte zu Fuß, ohne den Geschädigten die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Der Beschuldigte wurde am 16.07.2019 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 17.07.2019 in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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