Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Deutschen eine weitere Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u.a. wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes erhoben.
Dem Beschuldigten liegt zur Last, am Nachmittag des 13. Juni 2018 ein Mädchen auf einem Waldweg in Bad Gottleuba zu Boden gerissen und sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte gegen den Beschuldigten bereits im November 2019 eine Anklage u.a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 25. November 2019).
Die nunmehr angeklagte Tat konnte durch weitere Spurenauswertungen aufgeklärt werden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Verbindung des neuen Verfahrens zu dem bereits angeklagten Verfahren beantragt, damit alle Vorwürfe gegen den Beschuldigten gemeinsam verhandelt werden können. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Zulassung der Anklage und den Verbindungsantrag entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Der Beschuldigte befindet sich in dem bereits im November 2019 angeklagten Verfahren weiterhin in Untersuchungshaft.
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