Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen einen 41-jährigen estnischen Staatsangehörigen wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15.03.2017 gegen 10:42 Uhr in einem Juweliergeschäft in der Dresdner Innenstadt gemeinsam mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Mittäter mit Waffengewalt Uhren und Schmuck entwendet zu haben.
Dabei soll der zwischenzeitlich verstorbene Mittäter zwei Angestellte des Juweliergeschäfts mit einer Pistole bedroht und dabei aufgefordert haben, die Hände hochzunehmen. Währenddessen schlug der Beschuldigte eine auch als Schaufenster dienende Glasvitrine ein und entnahm dieser Uhren und Schmuck im Gesamtwert von 304.915,00 EUR.
Um die Beute zu sichern und eine reibungslose Flucht zu ermöglichen setzte der zwischenzeitlich verstorbene Mittäter Reizgas im Geschäftsraum frei, wobei er dieses direkt in Richtung einer Angestellten versprühte. Die beiden Angestellten erlitten infolge des eingesetzten Reizgases Atembeschwerden und Augenreizungen. Die entwendeten Gegenstände wurden bis heute nicht wieder aufgefunden.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
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