Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage zum Amtsgericht Meißen – Strafrichter – wegen Diebstahls in sechs Fällen, Störung der Totenruhe in neun Fällen und Sachbeschädigung erhoben. Dem Beschuldigten liegt zur Last, im Mai 2016 und im Juli/August 2016 auf dem Friedhof in Nossen zwei Grabplatten im Wert von jeweils ca. 350,00 Euro entwendet zu haben, um diese für sich zu behalten.
Ihm liegt weiterhin zur Last, zwischen dem 13. und dem 14.09.2016 durch Eintreten der Seitentür in die alte Leichenhalle des Friedhofs Nossen eingedrungen zu sein, dabei einen Sachschaden von ca. 300,00 Euro verursacht zu haben, und anschließend drei größere Stoffvorhänge und ein großes älteres Holzkreuz im Gesamtwert von ca. 350,00 Euro entwendet zu haben, um die Gegenstände für sich zu behalten.
Ferner wird dem Beschuldigten vorgeworfen, zwischen dem 08.07.2019 und dem 09.07.2019 gegen 08:30 Uhr auf dem Friedhof in Nossen zehn Grab-steine umgeworfen und hierdurch einen Sachschaden von insgesamt ca. 200,00 Euro verursacht zu haben, sowie anschließend noch drei Holzkreuze entwendet zu haben, um diese für sich zu behalten, wobei hierdurch ein weiterer Sachschaden von ca. 200,00 Euro entstand.
Der Beschuldigte geriet aufgrund des Hinweises eines Zeugen, der in der Wohnung des Beschuldigten ein Holzkreuz gesehen hatte, ins Visier der Verfolgungsbehörden. Bei der daraufhin von der Staatsanwaltschaft Dresden unverzüglich beantragten und durchgeführten Durchsuchung wurden weitere Gegenstände gefunden, die früheren Grabschändungen zugeordnet werden konnten.
Das Amtsgericht Meißen wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Meißen bestimmt.
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