Am Freitag, 18.10.2019, gegen 18:20 Uhr, fand im Stadtteil Plagwitz eine Versammlung statt, die sich gegen „Repressionen in Griechenland“ richtete und Solidarität für das Athener Stadtviertel Exarchia, welches durch die Polizei teilweise geräumt wurde, bekundete. Zum Zwecke der Meinungskundgabe nahmen etwa 100 Personen an der Versammlung teil. Weitere Redebeiträge waren dabei u. a. die Politik des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, der Einmarsch des türkischen Militärs in Syrien und die PKK.
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Hiernach haben alle Deutschen das Recht, sich unangemeldet, friedlich und ohne Waffen jederzeit zu versammeln. Im Rahmen dieses Rechts gewährleistet die Polizei die freie Ausübung der freien politischen Rede, der öffentlichen Meinungsbildung und den Schutz der Teilnehmer. Daher ist es Prämisse des polizeilichen Handelns, gesetzgemäß und verhältnismäßig zu agieren sowie das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nie bedenkenlos oder willkürlich einzuschränken.
Andererseits hat die Polizei jedoch die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten und zu schützen. In diesem Zuge werden Versammlungen unter freiem Himmel mit Auflagen versehen oder bei einem unfriedlichen und militanten Verlauf nach Beginn aufgelöst oder gar ganz verboten.
Des Weiteren gilt bei Versammlungen ein Vermummungsverbot. Sollten während der Demonstration oder Kundgebung Verstöße gegen die Auflagen oder gar Straftaten erfolgen, so hat die Polizei das Recht, dies mit Fotos und Videoaufnahmen zu dokumentieren.
Im Rahmen der o. g. Versammlung setzte sich am Freitagabend ein Aufzug in Bewegung, bei welchem u. a. ein Transparent mit der Aufschrift: „Ewiger Hass der Polizei – Den Faschismus konsequent bekämpfen, heißt, seine Grundlagen zu zerstören“ mitgeführt wurde.
Des Weiteren kam es zu vereinzelten Vermummungen sowie „ACAB“- und „All cops are bastards“-Rufen. Daraufhin wurde durch die Versammlungsbehörde die Auflage erteilt, die „ACAB“-Rufe zu unterlassen. Dies wurde auch durch den Versammlungsleiter per Megafon kundgetan. Kurz danach kam es jedoch zu erneuten „ACAB“-Rufen, woraufhin der Versammlungsleiter die Teilnehmer wiederholt darauf hinwies, derartige Rufe einzustellen. Dieser Aufforderung wurde jedoch nicht Folge geleistet.
Torsten Schultze, Polizeipräsident: „Ich halte die „ACAB“-Rufe für beleidigend. Gleichwohl rechne ich es unseren Beamten hoch an, dass sie in dieser Situation, trotz des damit verbundenen Auflagenverstoßes, besonnen und ausdrücklich versammlungsfreundlich gehandelt haben.“
Im Zuge der Versammlung wurde eine Person festgestellt, die kein Teilnehmer der Versammlung war und am Fahrbahnrand, zwischen Fahrzeugen, eine pyrotechnische Batterie anzündete, welche unkontrolliert auf der Fahrbahn abbrannte und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte. Nachdem die Einsatzkräfte der Polizei den Verursacher lokalisiert hatten und diesen einer Identitätsfeststellung unterziehen wollten, wurden die Einsatzkräfte unvermittelt durch etwa 40 Teilnehmer des Aufzugs verfolgt und attackiert.
Diese hatten offenbar das Ziel, den Tatverdächtigen zu befreien, was im Verlauf der Aktion auch gelang. Im Zuge des Geschehens wurden sowohl Teilnehmer des Aufzugs als auch Polizeibeamte verletzt. Daraufhin erklärte der Versammlungsleiter die Versammlung gegen 19:35 Uhr als beendet und meldete gleich darauf eine Spontanversammlung unter dem Motto: „Gegen Polizeigewalt“ an.
Diese wurde durch die zuständige Versammlungsbehörde örtlich beschränkt. Dieser Beschränkung wurde schließlich, nach einer zweiten Aufforderung, auch nachgekommen. Die Spontanversammlung wurde schließlich gegen 21:45 Uhr durch den Versammlungsleiter beendet.
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