Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei 24 und 28 Jahre alte bosnische Männer Anklage zum Landgericht Dresden wegen gewerbs- und bandenmäßiger unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen u.a. erhoben.
Den Beschuldigten liegt zur Last, als Mitglieder einer Bande für die Einfuhr der am 18.02.2019 am Hauptbahnhof in Dresden durch die Bundespolizei festgestellten Waffen, Munition und Kriegswaffen (u.a. 95 Handgranaten, 4 vollautomatische Gewehre, 8 halbautomatische Faustfeuerwaffen sowie Munition verschiedener Kaliber für Kurz- und Langwaffen) mitverantwortlich zu sein und dabei insbesondere das Fahrzeug, mit dem die Waffen über die deutsch-tschechische Grenze in das Bundesgebiet eingeführt wurden, präpariert, die Waffen im Fahrzeug versteckt und das Fahrzeug im Anschluss an die beiden anderweitig verfolgten Fahrer übergeben zu haben.
Bereits Ende Juni 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen die beiden Fahrer des PKW, einen 17-jährigen bosnischen Jugendlichen und einen 29-jährigen bosnischen Mann, erhoben (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 05.07.2019).
Die beiden nunmehr angeklagten Beschuldigten gerieten durch Hintergrundermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und des Bundeskriminalamts anlässlich des Ausgangsverfahrens in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass die Beschuldigten sich durch wiederholten grenzüberschreitenden Transport und gewinnbringenden Weiterverkauf von Waffen Einnahmen verschaffen wollten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Zuge der Ermittlungen haben sich weiterhin keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Waffen zur Vorbereitung eines Terroranschlags eingeführt worden waren.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt das Landgericht Dresden.
Die beiden Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten haben.
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