Mit einem Sattelzug, aber ohne Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet war gestern Vormittag (19.09.2019) ein tschechischer Staatsangehöriger in Limbach-Oberfrohna unterwegs. Er hatte seinem Arbeitgeber, einem hiesigen Transportunternehmer, seinen tschechischen Führerschein vorgelegt.
Verschwiegen hatte er jedoch, dass ihm die Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet wegen in Deutschland begangener Verkehrsdelikte entzogen worden war. Auf Grund der eindeutigen Beweislage konnte sofort ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.
Schon am Nachmittag verurteilte das Amtsgericht Glauchau den 50jährigen zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 65 Euro und verhängte wiederum ein Jahr Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis für das Inland. Das Urteil ist rechtskräftig.
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