Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat am 20.08.2019 gegen zwei Männer und eine Frau (18, 19 und 21 Jahre, deutsche Staatsangehörige) wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung Anklage zur Jugendkammer als Schwurgerichtskammer des Landgerichts Leipzig erhoben.
Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in den frühen Morgenstunden des 27.04.2019 aufgrund eines zuvor gemeinsam gefassten Entschlusses einen 60-Jährigen Deutschen in dessen Wohnung in Torgau mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und die Flüssigkeit anschließend in Brand gesetzt zu haben. Das Feuer konnte durch den 60-Jährigen selbst gelöscht werden. Dieser erlitt durch das Vorgehen jedoch erhebliche Brandverletzungen und befindet sich noch immer in stationärer Behandlung.
Den Angeschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Tat grausam und aus Mordlust begangen und sich damit eines versuchten Mordes schuldig gemacht zu haben. Zudem wird dem 19-jährigen und dem 21-jährigen Tatverdächtigen noch eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Diese sollen einige Stunden zuvor vom 60-Jährigen in dessen Wohnung einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag gefordert und ihn dabei verbal und mit einem Gegenstand bedroht haben.
Der Haftbefehl gegen den am 27.04.2019 festgenommenen 19-jährigen Angeschuldigten wurde im Juni 2019 durch den Ermittlungsrichter gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt und der Angeschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen. Die dagegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft Leipzig blieb ohne Erfolg.
Die beiden anderen Angeschuldigten befinden sich nach ihrer Festnahme weiterhin seit dem 03.05.2019 in Untersuchungshaft. Auf die durch die Polizeidirektion Leipzig am 03.05.2019 veröffentlichte gemeinsame Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft wird ergänzend Bezug genommen.
Zu weiteren Einzelheiten der Ermittlungen, zum mutmaßlichen Geschehensablauf und zu möglichen Hintergründen und Motiven für die Taten können keine Auskünfte erteilt werden, um nicht dem weiteren Verfahren vorzugreifen.
Das Landgericht hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.
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