Sonnenenergie zählt zu den erneuerbaren Energien, dessen Nutzung und Ausbau auch in Deutschland gefördert wird. Durch die direkte Nutzung der Sonnenenergie ist es möglich Strom, bzw. Wärme umweltbewusst zu generieren. Doch Solarkollektoren bzw. solarthermische oder photovoltaische Anlagen und das Zubehör haben ihren Preis und sind aufgrund ihrer Werthaltigkeit auch für Diebe und Hehler ein interessantes Zielobjekt.
Für das erste Halbjahr 2019 konnten 32 Diebstahldelikte (davon drei Versuche) im Zusammenhang mit Photovoltaik-/Solartechnik festgestellt werden. Es entstand ein Gesamtdiebstahlschaden von 466.948 Euro. Im gesamten Jahr 2018 wurden im Freistaat Sachsen 52 Fälle mit einem erfassten Gesamtentwendungsschaden von 574.905 Euro registriert. Darunter sind vier Versuchsfälle.
Grundlage dieser Erhebung bildet der Datenpool im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS). Zur Auswertung der Daten wurden alle angezeigten Diebstahldelikte im Freistaat Sachsen im Tatzeitraum 2018 und ersten Halbjahr 2019 herangezogen, die im Kurzsachverhalt die Begriffe „Solar“, „Photovol“ bzw. „Fotovol“, „Wechselricht“ oder „Gleichricht“ enthielten. Nicht in die Auswertung einbezogen wurden Diebstähle von Solarleuchten, -figuren (Dekorationsmittel), -duschen usw. sowie Diebstähle aus Solarien etc.
Von Photovoltaik-Anlagen werden hauptsächlich bereits montierte Anlagenteile wie Solarmodule und Wechselrichter entwendet. Aber auch zur Auslieferung oder Montage bereitgestellte Anlagenteile werden z.B. aus Lagerhallen, Schuppen oder Transportfahrzeugen gestohlen. Besonders gefährdet sind Anlagen, die außerhalb besiedelter Gebiete liegen und durch die geografische Lage schwer einsehbar sind.
Festzustellen ist, dass sowohl im Jahr 2018 als auch dem ersten Halbjahr 2019 Solartechnik hauptsächlich von Dächern größerer Hallen/Lager bzw. von Solarfeldern/-parks fachgerecht abmontiert und entwendet wurden.
Die Täter sind oft sehr gut organisiert, die Diebstähle erfolgen arbeitsteilig, in kurzer Zeit und vermutlich nachts. Die Diebe machen sich dabei die gute Erreichbarkeit der Anlagen über befestigte Wege zu Nutze und transportieren das Diebesgut mit Kleintransportern oder Lastkraftwagen ab. Hier wirkt sich die Nähe zu überregionalen Straßen wie Autobahnen oder Bundesstraßen tatbegünstigend aus.
Die Einfriedung von Solarparks mit einfachen Maschendraht- oder Wildzäunen stellt für die Diebe nahezu kein Hindernis dar, ebenso die mit einfachen, handelsüblichen Werkzeugen schnell zu lösenden Befestigungsmittel der Anlagenteile. Dies begünstigt den Diebstahl einer Vielzahl von Solarmodulen in kurzer Zeit.
Präventive Empfehlungen und Tipps:
Besonders diebstahlgefährdet sind Photovoltaikanlagen auf unbewohnten oder abgelegenen Gebäuden (z. B. landwirtschaftliche Gebäude, Lagerhallen, Verwaltungsgebäude) und Freiflächenanlagen.
Wesentlichen Anlagenteile wie Solarmodule und teilweise auch im Freien installierte Wechselrichter sollten sich nur mit Spezialwerkzeug oder durch Zerstörung lösen lassen. Dies kann u. a. durch Einschlagen von Metallkugeln in Innensechskantschrauben, Verwenden von Schrauben mit Sollbruchstellen oder Verklebungen erfolgen. Bei Dachanlagen ist darüber hinaus insbesondere auch darauf zu achten, dass potentielle Aufstiegshilfen, wie Leitern, Mülltonnen, Gartenmöbel u. ä., gesichert bzw. weggeschlossen werden, um dem Täter die Arbeit nicht zu „erleichtern“.
Je mehr Aufwand der Diebstahl erfordert, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter von seinem Handeln absieht. Der Faktor „Zeit“ hat insoweit einen große Bedeutung: Eine längere „Arbeitszeit“ für die Täter bedeutet ein größeres Risiko beim Diebstahl entdeckt zu werden.
Freiflächenanlagen („Solarparks“) stehen häufig auf abgelegenen Freiflächen mit einer großen Anzahl zugänglicher Module.
Zur Absicherung der Freiflächenanlagen ist die Errichtung einer entsprechenden Zaunanlage (z. B.: Doppelstabgittermattenzaun, 2,50 Meter hoch, gegebenenfalls mit Übersteig-/Unterkriechschutz) ein wesentliches Grundelement. Einfache Maschendraht- oder Wildzäune als Einfriedung entfalten wenig bzw. keine Schutzwirkung. Die Tore der Zufahrten sind in der gleichen Höhe wie die Zaunanlage zu verbauen. Konkrete Zufahrts-/ Zutrittsberechtigungen und die Festlegung von Schlüsselregelungen erhöhen ebenfalls die Sicherheit.
Neben der Sicherung der im Freien installierten Anlagenteile sollen Gebäude und Räume mit Solar-Anlagen eine mechanische Grundsicherung aufweisen. Dazu gehört die Sicherung aller Außentüren/-tore, der Fenster, ggf. Kellerlichtschächte und sonstiger sicherheitsrelevanter Gebäudeöffnungen.
Zusätzlich sollte für eine frühzeitige Detektion von Diebstahlversuchen und rechtzeitige Intervention auch die Errichtung von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen in Erwägung gezogen werden. Bei Letzterem sind natürlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen zur mechanischen Sicherung sowie der Errichtung von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen wird auf den Adressennachweis für Errichterfirmen unter www.polizei.sachsen.de verwiesen.
Ungeachtet dessen sollten Betreiber von Solaranlagen ihre Anlagen regelmäßig kontrollieren und dabei auf Unregelmäßigkeiten insbesondere auf Markierungen oder Beschädigungen im Zaun achten. Bei verdächtigen Wahrnehmung sollte sofort die Polizei verständigt werden.
Die wesentlichen Anlagenteile wie z.B. Solarmodule werden zwar von den Herstellern individuell nummeriert, die Beschriftungen sind aber herstellerabhängig meistens nur mit lösbaren Aufklebern angebracht. Deshalb wird empfohlen, die Module/Geräte zusätzlich selbst individuell zu kennzeichnen bzw. zu codieren. Dazu eignet sich z.B. ein selbsterklärender Code, die sogenannte Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (EIN).
Der Vorteil dieser Kennzeichnungsmethode liegt unter anderem darin, dass eine Zuordnung selbst dann möglich ist, wenn ein Diebstahl noch nicht bemerkt wurde. Eine Täterüberführung wird dadurch erleichtert, das Diebesgut wird für Hehler uninteressant und eine Eigentumszuordnung ist schnell möglich. Die Kennzeichnung sollte gut sichtbar und möglichst dauerhaft angebracht werden.
Diebstähle in Zusammenhang mit Photovoltaik-/Solartechnik – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/122888
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